Architektenhonorar, VOB und DIN 276

Architektenhonorar, VOB und DIN 276, was gehört wie zusammen

Berechnung des Architektenhonorars nach VOB?

Für das Architektenhonorar bildet VOB nicht die Berechnungsgrundlage. Sie ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen, also für die praktische Umsetzung der Bauleistungen wichtig. Das dreiteilige Klauselwerk enthält Bestimmungen zur Vergabe, der Ausführung sowie Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen von öffentlichen Auftraggebern. Sie wird aber auch im privaten Sektor eingesetzt, da Sie im Bauwesen praktikable und allgemein bekannte Regelungen enthält, die bei der Realisierung von Bauvorhaben hilfreich sind .

Wichtig: Die VOB ist nicht Grundlage der Architektenhonorarberechnung!

Sehr wohl hat der Architekt oder Bauingenieur aber die VOB zu beachten. Insbesondere wenn er die Vergabe von Bauleistungen vorbereitet, begleitet oder die auszuführenden Leistungen im Rahmen der Bauüberwachung betreut und sie mit demn beteiligten Firmen als Vertragsbestandteil vereinbart wurde.

Was hat die DIN 276 mit dem Architektenhonorar zu tun?

Die DIN 276 ist eine Norm zur Kostenermittlung im Bauwesen. Sie dient der Ermittlung von Projektkosten und bildet in den verschiedenen Stadien die Grundlage zur Berechnung von Honoraren für Architekten und Ingenieure. Der Teil 1 der DIN-Norm kommt bei der Kostenplanung im Hochbau zum Einsatz. Er dient der Ermittlung der Kosten und der Kostengliederung. Die DIN 276 bildet eine einheitliche Gliederungsstruktur. Mit dieser Struktur können die Kosten für einen Neubau, Umbau oder eine Modernisierung eines Bauobjektes abgebildet werden. Außerdem erstreckt sich die Norm auf alle damit im Zusammenhang stehenden projektbezogenen Kosten. Je nach Planungsstand werden unterschiedliche Stufen der Kostenermittlung unterschieden. Dabei sind der Detailierungsgrad und der und die Genauigkeit vom Planungsstadium abhängig. In der Vorentwurfsplanung wird mit einer Kostenschätzung begonnen, die im Rahmen der Entwurfsplanung zur Kostenberechnung weiterentwickelt wird. Eine weitere Zwischenstufe ist der Kostenanschlag, der vor Beginn der Bauleistungen erstellt wird. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird eine sogenannte Kostenfeststellung erarbeitet.  Für die Honorarermittlung sind lediglich die Kostenschätzung und die Kostenberechnung relevant.

Die DIN-Norm 276 unterteilt die anfallenden Kosten in Kostengruppen, die Grundlage für die Honorarberechnung sind. In der Kostengruppe 700, Baunebenkosten, werden unter anderem auch die Kosten für Architekten- und Ingenieurleistungen erfasst.