Wer darf ein Haus bauen

Ein Mann mit Bauhelm auf dem Kopf und Plänen unter dem Arm läuft auf ein Haus zuFoto: © jarmoluk, Lizenz: Creative Commons CC0 1.0, Quelle: pixabay.com

Wer darf ein Haus bauen? Diese Fragen werden Sie sich als Bauherr sicher stellen, denn oft möchte man auf Architekt und Bauingenieur verzichten, um Kosten zu sparen. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen für einen Hausbau wichtig sind.

Im Prinzip darf jeder in Deutschland ein Haus bauen. Allerdings sind damit bestimmte Regelungen und Bestimmungen verbunden, die eingehalten werden müssen. Das betrifft nicht nur die Wahl des Grundstückes und des Hausstils, sondern auch die Zusammenarbeit mit Fachleuten. Während Bauherren einen Altbau daraus selbstständig sanieren können, kann der Neubau nicht ohne Hilfe erfolgen.

Als Bauherr im Alleingang?

Das geht leider bei einem neu gebauten Haus nicht. Für den Hausbau müssen Sie einen Bauantrag stellen, bei dem ein gerade beim Hausbau sind viele Vorschriften zu beachten und Genehmigungen einzuholen. Ganz ohne Fachleute geht es nicht. Schon für den Bauantrag benötigen Sie Unterlagen und Unterschriften von einem Architekten oder Bauingenieur mit einer Bauvorlageberechtigung. Ohne diese können Sie kein Gebäude errichten oder ändern.

Kurz und knapp:

  • Ein Hausbau im Alleingang ist nicht möglich.
  • Fachleute am Bau sind schon ab der Planung notwendig.

Bauvorlageberechtigung – wer verfügt darüber?

Über eine Bauvorlageberechtigung können Architekten mit Mitgliedschaft in der Architektenkammer und Bauingenieure mit Eintragung in einer Liste der Ingenieurkammer verfügen. Die Bauvorlageberechtigung ist notwendig, um die Unterlagen der Genehmigungsplanung, die für einen Neubau, eine Änderung oder einen Abbruch von Bauwerken notwendig ist, unterschreiben zu dürfen. Der Verfasser der Unterlagen ist rechtlich verantwortlich für den Inhalt. In Sachsen ist diese Regelung in der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) festgehalten. In anderen Bundesländern können andere Bestimmungen gelten.

Beim Neubau wichtig:

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Bauingenieur mit Bauvorlageberechtigung

Kein Hausbau ohne Bauantrag

Die Zeiten, in denen Sie einfach Ihr Häusle allein bauen konnten, sind schon Hunderte von Jahren vorbei. Um heute den Traum vom eigenen Heim wahr werden zu lassen, müssen Sie beim zuständigen Bauamt einen Bauantrag stellen, der bestimmten Regelungen zu folgen hat. Für den Bauantrag müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen, zu denen natürlich auch Bauzeichnungen, Berechnungen und Bauunterlagen gehören. Damit alles seine Richtigkeit hat, können die Berechnungen und die Bauzeichnungen nur von Fachleuten ausgeführt werden. Die Genehmigungsplanung, wie sie bei einem Hausbau erforderlich ist, darf in Deutschland nur von einen Bauvorlageberechtigten angefertigt werden.

Für den Bauantrag brauchen Sie:

  • Bauantragsformular
  • Baubeschreibung
  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100
  • statistischer Erhebungsbogen
  • Wärmeschutznachweis
  • statische Berechnungen
  • amtlicher Lageplan
  • eventuell können weitere Nachweise erforderlich werden

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